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Unmenschliche Behörden-Maschinerie: Die Abschiebung der Familie Esiovwa

Ein Kommentar von Seebrücke-Sprecher Martin Modlinger

Bei Abschiebungen wie der der Familie Esiovwa aus Karlsfeld läuft eine unmenschliche Maschinerie an, die niemandem etwas bringt und in der sich nahezu alle beteiligten Behörden aus der Verantwortung stehlen können.

Familie Esiovwa war bestens im Landkreis Dachau integriert. Der Familienvater hatte über mehrere Jahre hinweg Arbeit und hätte sehr gerne weiter gearbeitet, wenn ihm nicht die Behörden die Arbeitserlaubnis lange verwehrt hätten. Auch sein Arbeitgeber wollte den Familienvater unbedingt als Arbeitskraft zurück. Später war die teils durch das Arbeitsverbot bedingte Lücke im Erwerbsleben ein Grund für die Abschiebung.

Der Familienvater war ursprünglich geflohen, weil er in seinem Geburtsland von Milizen verfolgt wurde. Diese Milizen hatten seinen eigenen Vater ermordet, dessen Haus angezündet, den Rest der Familie des Vaters bedroht. Die drei Kinder der nun abgeschobenen Familie waren niemals in Nigeria. Sie sind im Landkreis Dachau aufgewachsen, die jüngste Tochter ist gar in Dachau geboren. Eines der Kinder hat erhöhten Förderbedarf, der in Nigeria nicht gewährleistet werden kann. Dieses Kind wird doppelt bestraft.

Alle gingen sie zur Schule und hatten ein Kinderleben aus Sicherheit, Förderung und Freundschaft. Wer an der Demo gegen die Abschiebung eine Schulfreundin der Familie „We shall overcome“ hat singen hören, wird dies nie vergessen. Es wurde eine Familie aus unserer Mitte gerissen. Die Kinder sind nun in einem fernen Land, das sie nie gekannt haben. Denken Sie an eine beliebige Schulklasse und stellen Sie sich vor, ein zufällig bestimmtes Kind daraus würde über Nacht in ein ihm fremdes Land vertrieben. In welcher Realität ist so etwas menschlich?

Die Mutter hatte gesundheitliche Probleme und stand vor weitergehenden Untersuchungen, um die Dringlichkeit etwa nötiger medizinischer Eingriffe abzuklären. In der Nacht vor der anstehenden Untersuchung wurde die Familie abgeschoben. Eigentlich gilt die Wohnung als unverletzlich. Niemand darf nachts eine Familie aus dem Schlaf trommeln und sie zur unmittelbaren Abschiebung an den Flughafen transportieren. Doch genau so lief es.

Es gibt für solche Fälle eigentlich noch die Härtefallkommission. Diese kann eine Aufenthaltserlaubnis in Fällen wie der der Familie Esiovwa empfehlen, aus dringenden persönlichen und humanitären Gründen. Das LRA Dachau hatte zunächst behauptet, die Härtefallkommission hätte der Abschiebung zugestimmt. Tatsächlich aber hatte sich die Kommission noch gar nicht mit der Familie befasst, wie auch das Innenministerium bestätigt. Das LRA wusste aber, dass der Härtefallantrag vorbereitet wurde und bereits eine Vorprüfungsanfrage gestellt war. Hätte es tatsächlich, wie es gerne behauptet, auch alles Mögliche zugunsten der betroffenen Familie in den Blick genommen, dann hätte sich das LRA nach dem Stand der Prüfung dieses Härtefallantrags erkundigt – und nicht das Gegenteil getan und die noch nicht erfolgte Befassung als Zustimmung zur Abschiebung gewertet.

Andernorts wird von Gerichten entschieden, dass jemand der eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) erhalten hat und zwei Monate nicht abgeschoben wurde, geduldet ist. Bei Familie Esiovwa wurde stattdessen die GÜB insgesamt sieben mal verlängert. Auch hier ist nicht erkennbar, dass das LRA alles Mögliche zugunsten der betroffenen Familie getan hat.

Die Behörden haben stattdessen durch die Abschiebung Fakten geschaffen. Möglicherweise wäre Familie Esiovwa unter das neue Chancenaufenthaltsgesetz gefallen – das ist noch unklar, denn das Gesetz ist noch nicht in finaler Fassung verabschiedet. Behörden anderer Bundesländer nehmen Fälle, die vom Chancenaufenthaltsgesetz profitieren könnten, von Abschiebungen aus – etwa in Hessen durch sogenannte Vorgriffsregelung. Nicht so Bayern, nicht so Dachau. Auch dieser Spielraum, den andere Bundesländer und Behörden offensichtlich haben, wurde nicht genutzt.

Umso wichtiger wird die Prüfung aller Details in der langen Kette an Ereignissen, die zu dieser Abschiebung geführt haben. Und umso wichtiger wird die Prüfung der konkreten Durchführung der Abschiebung mitten in der Nacht.

Es sollte selbstverständlich sein, dass eine Selbstprüfung der Behörde wenig aussagekräftig sein wird. Eine unabhängige Überprüfung ist nötig. Darum kümmern sich viele Engagierte aus den Helferkreisen und aus dem Bayerischen Flüchtlingsrat. Darum kümmert sich auch die Seebrücke Dachau. Es geht um die aus unserer Mitte gerissene Familie Esiovwa, es geht aber auch um andere bestens integrierte Geflüchtete in ähnlicher Situation. Sie leben in Angst. Gleichzeitig fragen sich Freund*innen und auch Arbeitgeber*innen der Geflüchteten, warum Menschen ins Nichts abgeschoben werden sollen, wenn sie hier doch längst verwurzelt und gebraucht sind. Der offensichtliche Mangel an (nicht nur Fach-)Arbeitskräften in so vielen Branchen sollte mittlerweile auch den Letzten die Augen geöffnet haben.

Viele Behörden sind hier beteiligt. Wir haben daher von allen alle jeweils relevanten Dokumente zur Abschiebung von Familie Esiovwa angefordert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge antwortete innerhalb der gesetzlichen Frist und gab auch relevante Akten heraus.

In Bayern dagegen wird erst geschwiegen und dann gemauert. Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) will schon in der unabhängigen Überprüfung der Abschiebung durch die
Seebrücke kein „berechtigtes Interesse“ erkennen und lehnt basierend darauf den Zugang zu Informationen ab.

Auszug aus Antwort des LfAR vom 11.10.2022 bzgl. Anfrage zu Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa auf FragdenStaat.de

Wenn schon eine Menschenrechtsorganisation mit dem Auftrag, eine Abschiebung aufzuklären, angeblich kein „berechtigtes Interesse“ haben soll, wer denn dann? Diese unsinnige und von anderen Behörden oft ähnlich missbrauchte Bestimmung im Allgemeinen Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG gehört generell durch Transparenzregelungen ersetzt.

Geradezu absurd wird die Ablehnung des LfAR mit der Behauptung, dass sie durch ihre Auskunftsverweigerung die Interessen der abgeschobenen Familie schütze. Dass Familie Familie Esiovwa ausdrücklich in die Weitergabe der Informationen zum Ablauf der Abschiebung eingewilligt hatte und selbstverständlich ein Interesse an der Aufklärung hat, ignoriert das LfAR.

Auch das Landratsamt Dachau hat kuriose Vorstellungen zur Überprüfung der Abschiebung. So behauptet es gegenüber der Presse, dass „vollumfängliche Einsicht“ in die Dokumente und Informationen zur Abschiebung gewährt würde.

Auszug aus SZ-Artikel: „Das Verhalten des Landratsamts Dachau ist auffällig“ (€), Süddeutsche Zeitung, 25.10.2022

Am selben Tag aber schreibt das Landratsamt Dachau mir direkt: „Weiterhin können Sie auch keine Informationen zum konkreten Ablauf der Abschiebung enthalten. Dies unterliegt […] der Geheimhaltung.“

Auszug aus Antwort des Landratsamt Dachau vom 25.10.2022 bzgl. Anfrage zu Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa auf FragdenStaat.de

„Vollumfängliche Einsicht“ also, nur eben nicht in vollem Umfang und nicht zur Kernfrage der Abschiebung. Davon lassen wir uns aber nicht beirren. Wenn die Behörden nicht für die angemessene Transparenz und Überprüfbarkeit sorgen, dann werden wir den Rechtsweg gehen und das erzwingen.

Wäre es nicht schön, wenn das nicht nötig wäre? Wenn wir stattdessen bestens integrierten Familien ein echtes Leben bei uns ermöglichen würden? Wenn dringend benötigte Arbeitskräfte auch arbeiten dürften? Wenn Schutzbedürftige auch Schutz erführen? Wenn Kinder in Zuversicht und Freude aufwachsen könnten? Kurz: wenn wir Menschen wie Menschen behandeln und gemeinsam an einer Zukunft bauen würden?