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Schweigen und Mauern der Behörden zur Abschiebung von Familie Esiovwa


Dachau, 22.10.2022

Die Seebrücke Dachau kümmert sich weiterhin um die Aufklärung der Abschiebung von Familie Esiovwa aus Karlsfeld – stößt dabei aber auf schweigende und mauernde Behörden. Die Seebrücke Dachau hatte bei den Behörden Informationen und Dokumente insbesondere zu den Umständen der Abschiebung mitten in der Nacht angefordert. Das für die konkrete Durchführung der Abschiebungen zuständige Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) wehrt sich aber gegen die Auskunftspflicht.

„Die Behörden mauern und behaupten sogar noch, dies sei im Interesse der abgeschobenen Familie. So geht das nicht. Ein derartiger Vorgang muss überprüfbar sein. Wenn die Behörden nicht für Transparenz sorgen, dann wird die Seebrücke Dachau den Rechtsweg gehen und dies erzwingen,“ so Sprecher Martin Modlinger.

Das LfAR will schon in der unabhängigen Überprüfung der Abschiebung durch die Seebrücke kein „berechtigtes Interesse“ erkennen und lehnt basierend darauf den Zugang zu Informationen ab. Geradezu absurd erscheint das Schreiben der Behörde mit der Behauptung, dass sie durch ihre Auskunftsverweigerung die Interessen der abgeschobenen Familie schütze. Dass Familie Esiovwa ausdrücklich in die Weitergabe der Informationen zum Ablauf der Abschiebung eingewilligt hatte und selbstverständlich ein Interesse an der Aufklärung hat, ignoriert das LfAR.

Die Mitteilung der Behörde endet mit der lapidaren Feststellung, dass es sich bei den Details zur Abschiebung von Familie Esiovwa sowieso um eine Verschlusssache handle. Die zuständige Behörde verunmöglicht die Aufklärung der nächtlichen Abschiebung, indem sie ihr eigenes Vorgehen zum Geheimnis erklärt.
Dabei misst das LfAR und auch das Landratsamt Dachau mit zweierlei Maß: so wird die Ausländerbehörde in Dachau nicht müde zu behaupten, dass die Abschiebung von Familie Esiovwa rechtlich korrekt abgelaufen sei und dass man zudem in der nächtlichen Abschiebung den Gesundheitszustand der Eltern überprüft und ihnen gar z.B. Medikamente mitgegeben habe. Es ist zu fragen, wie das Landratsamt Dachau so die behauptete Geheimschutzpflicht einseitig umgehen kann.

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