Die Seebrücke Dachau lädt herzlich zur Vorführung des Dokumentarfilms MY WAY – The Story of Hussain Hussaini ein.
Samstag, 29. April 2023
Beginn: 19:00 Uhr
Aula der Mittelschule Markt Indersdorf (Wittelsbacherring 15)
Eintritt frei
Organisiert wird die Vorführung von Hubertus Schulz, Mitglied der Seebrücke Dachau und des Indersdorfer Helferkreises. Er möchte aufgrund der aktuellen Entwicklungen einer breiteren Öffentlichkeit ein besseres Verständnis für die Situation von Flüchtlingen näherbringen:
„Mich selbst hat eine Filmvorführung des ursprünglich für das Kino gedachten Dokumentarfilmes sehr beeindruckt. Der Film heißt MY WAY, produziert von Jakob Gatzka, der im Landkreis Dachau (Weichs) wohnt. Diese prämierte Langzeitdokumentation spielt zum Teil auch in unserem Landkreis und die Hauptperson Hussain Hussaini arbeitet als Krankenpfleger im Kreiskrankenhaus. Es werden an Originalplätzen die Flucht und die Erlebnisse des Flüchtlings nachgestellt, sowie die Befragung im Dachauer Ausländeramt. Außerdem werden einige bekannte Politiker interviewt.“
Regisseur Jakob Gatzka wird bei Vorführung dabei sein und im Anschluss an die Vorführung ein Gespräch mit Seebrücke-Sprecher Dr. Martin Modlinger führen, sowie dem Publikum für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Inhaltsangabe zum Film
MY WAY erzählt die Reise des jungen Hussain von Afghanistan bis nach Deutschland und sein Leben in Deutschland. Gedreht wurde in fünf Ländern: Afghanistan, Iran, Griechenland, Türkei, Deutschland und dazu zahlreiche Interviews geführt, um auch die gesellschaftliche Diskussion in Deutschland zu beleuchten, u.a. mit Claudia Roth, Heinrich Bedford-Strohm, Joachim Herrmann, Natalie Amiri, Gerald Knaus, Claus-Peter Reisch und vielen anderen mehr.
MY WAY ist ein Film über die verheerende Situation in Afghanistan, über Flucht und gelungene Integration. Ausgehend von der Ankunft am Münchner Hauptbahnhof im Sommer 2015 erzählt der Film vom Leid Geflüchteter, sendet aber zugleich ein optimistisches Signal, dass Flucht gut zu Ende gehen, eine neue Heimat gefunden werden und Integration gelingen kann, auch wenn Wunden bleiben.
MY WAY handelt von Fremdenhass und Willkommenskultur, von einer zerrissenen Gesellschaft und großem ehrenamtlichem Engagement. Nicht zuletzt gibt MY WAY zum 70. Geburtstag der Genfer Flüchtlingskonvention eine Anmutung, wie Fragen der Migration in Anbetracht von über 80 Millionen Flüchtlingen weltweit in der Zukunft angegangen und beantwortet werden könnten und ist dieser Tage aktueller, denn je.
Die Seebrücke Dachau e. V. lädt herzlich ein zur Diskussion und Lesung des Buches „Die Würde des Menschen ist abschiebbar“ von Lina Droste und Sebastian Nitschke.
Am 18. März 2023 um 19 Uhr im Adolf-Hölzel-Saal (Ludwig-Ernst-Straße 1, 85221 Dachau) wird Sebastian Nitschke kurze Passagen aus seinem Buch vorlesen und diese im Anschluss mit dem Publikum diskutieren. Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt.
Das Buch vereint politischen Bericht und Wissenschaft. Die Autor*innen, die selbst in der Geflüchtetenhilfe aktiv sind, schildern die Zustände in Abschiebegefängnissen von Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft bis hin zu Erfahrungsberichten, Portraits und Gespräche mit Inhaftierten. Das Buch möchte Antworten finden auf die Fragen: Was ist und war Abschiebehaft? Wer ist davon betroffen? Wie verläuft der institutionelle Prozess?
Sebastian Nitschke ist Sozialarbeiter und engagierte sich von 2017 bis 2020 bei „Community for all – Solidarische Gemeinschaft statt Abschiebegefängnisse“ in Darmstadt.
Die Seebrücke Dachau hat sich dem Runden Tisch gegen Rassismus Dachau e.V. angeschlossen.
Peter Heller, Sprecher des Runden Tischs gegen Rassismus, teilt mit: „Wir freuen uns, damit eine weitere Institution in unseren Reihen zu haben, die sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wendet.”
Der Runde Tisch gegen Rassismus Dachau e.V. ist ein Bündnis, dem engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie viele Dachauer Organisationen und Institutionen aus Politik und Gesellschaft sowie Religionsgemeinschaften angehören. Eine Liste der institutionellen Mitglieder befindet sich im Anhang.
Der Runde Tisch gegen Rassismus e.V. T vereint seine Mitglieder im Eintreten gegen Rassismus und ist überparteilich und überkonfessionell.
Dachau als ehemaliger Standort eines der ersten Konzentrationslager in Deutschland ist heute ein wichtiger Lernort. Als solcher ist er der historisch-wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Geschichte des NS-Unrechtsregimes und einem angemessenen emotionalen Umgang damit verpflichtet. Das schließt entschiedenes Eintreten gegen Rechtsextremismus sowie gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein.
Ein Kommentar von Seebrücke-Sprecher Martin Modlinger
Bei Abschiebungen wie der der Familie Esiovwa aus Karlsfeld läuft eine unmenschliche Maschinerie an, die niemandem etwas bringt und in der sich nahezu alle beteiligten Behörden aus der Verantwortung stehlen können.
Familie Esiovwa war bestens im Landkreis Dachau integriert. Der Familienvater hatte über mehrere Jahre hinweg Arbeit und hätte sehr gerne weiter gearbeitet, wenn ihm nicht die Behörden die Arbeitserlaubnis lange verwehrt hätten. Auch sein Arbeitgeber wollte den Familienvater unbedingt als Arbeitskraft zurück. Später war die teils durch das Arbeitsverbot bedingte Lücke im Erwerbsleben ein Grund für die Abschiebung.
Der Familienvater war ursprünglich geflohen, weil er in seinem Geburtsland von Milizen verfolgt wurde. Diese Milizen hatten seinen eigenen Vater ermordet, dessen Haus angezündet, den Rest der Familie des Vaters bedroht. Die drei Kinder der nun abgeschobenen Familie waren niemals in Nigeria. Sie sind im Landkreis Dachau aufgewachsen, die jüngste Tochter ist gar in Dachau geboren. Eines der Kinder hat erhöhten Förderbedarf, der in Nigeria nicht gewährleistet werden kann. Dieses Kind wird doppelt bestraft.
Alle gingen sie zur Schule und hatten ein Kinderleben aus Sicherheit, Förderung und Freundschaft. Wer an der Demo gegen die Abschiebung eine Schulfreundin der Familie „We shall overcome“ hat singen hören, wird dies nie vergessen. Es wurde eine Familie aus unserer Mitte gerissen. Die Kinder sind nun in einem fernen Land, das sie nie gekannt haben. Denken Sie an eine beliebige Schulklasse und stellen Sie sich vor, ein zufällig bestimmtes Kind daraus würde über Nacht in ein ihm fremdes Land vertrieben. In welcher Realität ist so etwas menschlich?
Die Mutter hatte gesundheitliche Probleme und stand vor weitergehenden Untersuchungen, um die Dringlichkeit etwa nötiger medizinischer Eingriffe abzuklären. In der Nacht vor der anstehenden Untersuchung wurde die Familie abgeschoben. Eigentlich gilt die Wohnung als unverletzlich. Niemand darf nachts eine Familie aus dem Schlaf trommeln und sie zur unmittelbaren Abschiebung an den Flughafen transportieren. Doch genau so lief es.
Es gibt für solche Fälle eigentlich noch die Härtefallkommission. Diese kann eine Aufenthaltserlaubnis in Fällen wie der der Familie Esiovwa empfehlen, aus dringenden persönlichen und humanitären Gründen. Das LRA Dachau hatte zunächst behauptet, die Härtefallkommission hätte der Abschiebung zugestimmt. Tatsächlich aber hatte sich die Kommission noch gar nicht mit der Familie befasst, wie auch das Innenministerium bestätigt. Das LRA wusste aber, dass der Härtefallantrag vorbereitet wurde und bereits eine Vorprüfungsanfrage gestellt war. Hätte es tatsächlich, wie es gerne behauptet, auch alles Mögliche zugunsten der betroffenen Familie in den Blick genommen, dann hätte sich das LRA nach dem Stand der Prüfung dieses Härtefallantrags erkundigt – und nicht das Gegenteil getan und die noch nicht erfolgte Befassung als Zustimmung zur Abschiebung gewertet.
Andernorts wird von Gerichten entschieden, dass jemand der eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) erhalten hat und zwei Monate nicht abgeschoben wurde, geduldet ist. Bei Familie Esiovwa wurde stattdessen die GÜB insgesamt sieben mal verlängert. Auch hier ist nicht erkennbar, dass das LRA alles Mögliche zugunsten der betroffenen Familie getan hat.
Die Behörden haben stattdessen durch die Abschiebung Fakten geschaffen. Möglicherweise wäre Familie Esiovwa unter das neue Chancenaufenthaltsgesetz gefallen – das ist noch unklar, denn das Gesetz ist noch nicht in finaler Fassung verabschiedet. Behörden anderer Bundesländer nehmen Fälle, die vom Chancenaufenthaltsgesetz profitieren könnten, von Abschiebungen aus – etwa in Hessen durch sogenannte Vorgriffsregelung. Nicht so Bayern, nicht so Dachau. Auch dieser Spielraum, den andere Bundesländer und Behörden offensichtlich haben, wurde nicht genutzt.
Umso wichtiger wird die Prüfung aller Details in der langen Kette an Ereignissen, die zu dieser Abschiebung geführt haben. Und umso wichtiger wird die Prüfung der konkreten Durchführung der Abschiebung mitten in der Nacht.
Es sollte selbstverständlich sein, dass eine Selbstprüfung der Behörde wenig aussagekräftig sein wird. Eine unabhängige Überprüfung ist nötig. Darum kümmern sich viele Engagierte aus den Helferkreisen und aus dem Bayerischen Flüchtlingsrat. Darum kümmert sich auch die Seebrücke Dachau. Es geht um die aus unserer Mitte gerissene Familie Esiovwa, es geht aber auch um andere bestens integrierte Geflüchtete in ähnlicher Situation. Sie leben in Angst. Gleichzeitig fragen sich Freund*innen und auch Arbeitgeber*innen der Geflüchteten, warum Menschen ins Nichts abgeschoben werden sollen, wenn sie hier doch längst verwurzelt und gebraucht sind. Der offensichtliche Mangel an (nicht nur Fach-)Arbeitskräften in so vielen Branchen sollte mittlerweile auch den Letzten die Augen geöffnet haben.
Viele Behörden sind hier beteiligt. Wir haben daher von allen alle jeweils relevanten Dokumente zur Abschiebung von Familie Esiovwa angefordert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge antwortete innerhalb der gesetzlichen Frist und gab auch relevante Akten heraus.
In Bayern dagegen wird erst geschwiegen und dann gemauert. Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) will schon in der unabhängigen Überprüfung der Abschiebung durch die Seebrücke kein „berechtigtes Interesse“ erkennen und lehnt basierend darauf den Zugang zu Informationen ab.
Wenn schon eine Menschenrechtsorganisation mit dem Auftrag, eine Abschiebung aufzuklären, angeblich kein „berechtigtes Interesse“ haben soll, wer denn dann? Diese unsinnige und von anderen Behörden oft ähnlich missbrauchte Bestimmung im Allgemeinen Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG gehört generell durch Transparenzregelungen ersetzt.
Geradezu absurd wird die Ablehnung des LfAR mit der Behauptung, dass sie durch ihre Auskunftsverweigerung die Interessen der abgeschobenen Familie schütze. Dass Familie Familie Esiovwa ausdrücklich in die Weitergabe der Informationen zum Ablauf der Abschiebung eingewilligt hatte und selbstverständlich ein Interesse an der Aufklärung hat, ignoriert das LfAR.
Auch das Landratsamt Dachau hat kuriose Vorstellungen zur Überprüfung der Abschiebung. So behauptet es gegenüber der Presse, dass „vollumfängliche Einsicht“ in die Dokumente und Informationen zur Abschiebung gewährt würde.
Am selben Tag aber schreibt das Landratsamt Dachau mir direkt: „Weiterhin können Sie auch keine Informationen zum konkreten Ablauf der Abschiebung enthalten. Dies unterliegt […] der Geheimhaltung.“
„Vollumfängliche Einsicht“ also, nur eben nicht in vollem Umfang und nicht zur Kernfrage der Abschiebung. Davon lassen wir uns aber nicht beirren. Wenn die Behörden nicht für die angemessene Transparenz und Überprüfbarkeit sorgen, dann werden wir den Rechtsweg gehen und das erzwingen.
Wäre es nicht schön, wenn das nicht nötig wäre? Wenn wir stattdessen bestens integrierten Familien ein echtes Leben bei uns ermöglichen würden? Wenn dringend benötigte Arbeitskräfte auch arbeiten dürften? Wenn Schutzbedürftige auch Schutz erführen? Wenn Kinder in Zuversicht und Freude aufwachsen könnten? Kurz: wenn wir Menschen wie Menschen behandeln und gemeinsam an einer Zukunft bauen würden?
Die Seebrücke Dachau kümmert sich weiterhin um die Aufklärung der Abschiebung von Familie Esiovwa aus Karlsfeld – stößt dabei aber auf schweigende und mauernde Behörden. Die Seebrücke Dachau hatte bei den Behörden Informationen und Dokumente insbesondere zu den Umständen der Abschiebung mitten in der Nacht angefordert. Das für die konkrete Durchführung der Abschiebungen zuständige Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) wehrt sich aber gegen die Auskunftspflicht.
„Die Behörden mauern und behaupten sogar noch, dies sei im Interesse der abgeschobenen Familie. So geht das nicht. Ein derartiger Vorgang muss überprüfbar sein. Wenn die Behörden nicht für Transparenz sorgen, dann wird die Seebrücke Dachau den Rechtsweg gehen und dies erzwingen,“ so Sprecher Martin Modlinger.
Das LfAR will schon in der unabhängigen Überprüfung der Abschiebung durch die Seebrücke kein „berechtigtes Interesse“ erkennen und lehnt basierend darauf den Zugang zu Informationen ab. Geradezu absurd erscheint das Schreiben der Behörde mit der Behauptung, dass sie durch ihre Auskunftsverweigerung die Interessen der abgeschobenen Familie schütze. Dass Familie Esiovwa ausdrücklich in die Weitergabe der Informationen zum Ablauf der Abschiebung eingewilligt hatte und selbstverständlich ein Interesse an der Aufklärung hat, ignoriert das LfAR.
Die Mitteilung der Behörde endet mit der lapidaren Feststellung, dass es sich bei den Details zur Abschiebung von Familie Esiovwa sowieso um eine Verschlusssache handle. Die zuständige Behörde verunmöglicht die Aufklärung der nächtlichen Abschiebung, indem sie ihr eigenes Vorgehen zum Geheimnis erklärt. Dabei misst das LfAR und auch das Landratsamt Dachau mit zweierlei Maß: so wird die Ausländerbehörde in Dachau nicht müde zu behaupten, dass die Abschiebung von Familie Esiovwa rechtlich korrekt abgelaufen sei und dass man zudem in der nächtlichen Abschiebung den Gesundheitszustand der Eltern überprüft und ihnen gar z.B. Medikamente mitgegeben habe. Es ist zu fragen, wie das Landratsamt Dachau so die behauptete Geheimschutzpflicht einseitig umgehen kann.
Die Seebrücke Dachau wird im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms „Ehrenamt hilft gemeinsam“ Aktionen und Hilfsangebote für geflüchtete Ukrainer*innen im Landkreis Dachau mit 50.000 Euro unterstützen. In Zusammenarbeit mit vielen weiteren Organisationen des Landkreises, darunter etwa den Volkshochschulen, dem Kreisjugendring und anderen Vereinen, wird so ein breites Hilfsangebot ermöglicht.
„Wir wollen so geflüchteten Ukrainer*innen ein besser integriertes Unterstützungs- und Vernetzungsangebot bieten und damit zur Verbesserung der Lebenssituation und zur Stabilisierung der Kinder, Jugendlichen und Familien beitragen,“ so Seebrücke-Sprecher Martin Modlinger. Zudem will die Seebrücke damit auch die Kreise der lokal verteilten Helfer*innen nachhaltiger miteinander in Kontakt und in Kooperation bringen. Zu den kommenden Angeboten gehören etwa Malworkshops für geflüchtete Kinder in Lauterbach, Praxissprachkurse für Kinder, Familien und Senior*innen in Dachau und Umgebung sowie psychologische Betreuung.
Die Seebrücke kann dabei neben Spenden aus dem Landkreis vor allem Mittel der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt einsetzen. „Ohne diese äußerst großzügige Förderung wäre uns die Umsetzung nicht möglich,“ so Modlinger. Gleichzeitig betont die Seebrücke, wie wichtig auch die Unterstützung für andere Geflüchtete ist. „Durch die Ukrainehilfe sehen wir, wie wichtig neben den Sprachkursen und dem Kulturangebot vor allem die gegenseitige Hilfe ist. Integration, Solidarität und Kooperation kann gelingen, wenn Geflüchtete einerseits Unterstützung erhalten und andererseits die Möglichkeit bekommen, für sich selbst eine Zukunft zu gestalten. Das sollte unser Weg auch für alle anderen Geflüchteten sein, egal woher sie kommen.“
Die konkreten Angebote an z.B. Sprachkursen, Kunstaktionen und psychologischer Betreuung werden direkt auf den Seiten der Kooperationspartner*innen, insbesondere der Volkshochschulen, veröffentlicht.
Wir laden Euch herzlich zu Vortrag und anschließender Diskussion zum Thema „Realitätscheck Asyl – Aus dem Alltag Geflüchteter und der Geflüchtetenhilfe“ am 27. Juli um 19 Uhr im Adolf-Hölzel-Haus in Dachau ein.
Unsere Veranstaltung will klären, wie es generell um Geflüchtete und die Geflüchtetenhilfe in Dachau und Bayern steht? In den letzten Monaten war gerade um Geflüchtete aus der Ukraine viel herausragendes und vorbildliches Engagement von Bevölkerung und Behörden zu beobachten. Aber gilt dies auch für Geflüchtete aus anderen Ländern? Für Geflüchtete, die schon seit Jahren von Helfer*innen unterstützt werden und dennoch noch eine ungewisse Zukunft in Deutschland haben?
Der Fall der kürzlich aus unserer Mitte gerissenen Familie Esiovwa aus Karlsfeld zeichnet hier ein völlig anderes Bild. Drei Vortragende bieten daher einen tiefen Einblick aus der Praxis der Geflüchtetenhilfe: Nanette Nadolski als ehrenamtliche Unterstützerin im Landkreis Dachau, Joachim Jacob als Vorstand des Verbands der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer*innen Bayern unserVeto, sowie Stephan Theo Reichel als erster Vorsitzender von matteo – Kirche und Asyl. Auch der momentane Entwurf des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts wird dabei diskutiert. Anschließend gibt es Gelegenheit zum offenen Austausch mit dem Publikum.
Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine steht das Landratsamt Dachau im ständigen Kontakt mit polnischen Partnerlandkreis Oświęcim (Auschwitz). Die polnische Grenze wurde mittlerweile von mehr als 2,5 Millionen ukrainischen Geflüchteten passiert, unser Partnerlandkreis Oświęcim hat mehrere Tausend von ihnen aufgenommen. Mit Unterstützung der Seebrücke Dachau hat das Landratsamt Dachau eine Spendenaktion für Oświęcim ins Leben gerufen. Die Spendengelder sollen vor Ort unterstützen, damit dort gezielt gekauft werden kann, was fehlt. Die Seebrücke hat für die Hilfsaktion für Oświęcim ein Spendenkonto eingerichtet.
Teresa Jankowska vom Kreistag Oświęcim freut sich über jegliche Unterstützung, die die dortige Kreisverwaltung bekommt. Sie erzählt am Telefon, wofür das Geld aus Landkreis Dachau ausgegeben wird: „Vor allem für das Essen, das die Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen bekommen. Uns ist auch die Integration sehr wichtig. Deswegen wollen wir mit dem Geld die Integrationsmaßnahmen, wie z. B. Polnischkurse und die Angebote für ukrainische Jugendliche finanzieren.“
Da das Landratsamt Oświęcim keine Spenden annehmen kann, wird das gesammelte Geld an die Stiftung „Gotowi do działania“ (Bereit zum Helfen) weitergeleitet, die im Landkreis angesiedelt ist und das Unglaubliche, wie Jankowska sagt, leistet. „Ich kann allen versichern, dass die Mittel aus Dachau zu 100% den ukrainischen Geflüchteten zugutekommen“.
Die Mitglieder des Kreistags Dachau haben in der letzten Sitzung am Freitag zugunsten Oświęcims auf ihr Sitzungsgeld verzichtet. Auch während der Kundgebung zu Frieden und Solidarität am 03. April 2022, zu der der Runde Tisch gegen Rassismus und der Kreisjugendring Dachau aufgerufen haben, wurden Spenden gesammelt. Martin Modlinger, Sprecher der Seebrücke Dachau, ist beeindruckt von der Hilfs- und Spendenbereitschaft: „Es ist berührend, diese Hilfs- und Spendenbereitschaft für Geflüchtete zu sehen, hier im Landkreis Dachau und in unserem Partnerlandkreis Oświęcim. In zweieinhalb Tagen kamen bereits mehr als 7.000 Euro an Geldspenden zusammen.“
Spendenkonto zur Unterstützung des Landkreises Oświęcim
Seebrücke Dachau IBAN: DE 67700915000000271780 BIC: GENODEF1DCA Stichwort: Hilfe für Oswiecim
Wir wissen nicht, wie sich die Kriegslage in der Ukraine in den kommenden Wochen entwickeln wird. Fest steht aber, dass dieser Krieg ein Angriff nicht nur auf die Menschen in der Ukraine, sondern auch auf ihre Freiheit und darüber hinaus auf die globalen Demokratiewerte ist.
Der Runde Tisch gegen Rassismus und die Partnerschaft für Demokratie rufen deshalb auf zu einer
Großkundgebung auf der Thoma-Wiese Sonntag 03.04. um 14.30 Uhr
Unsere Erwartung ist, dass die Bevölkerung von Dachau Stadt und Land auch an diesem Tag Solidarität zeigt, um Miteinander für Frieden und Demokratie einzustehen.
Wir würden uns freuen, Euch alle so zahlreich wie möglich begrüßen zu können. Die Themen, die von der gegenwärtigen Situation berührt werden, sind ebenso immens wie vielschichtig. Uns geht es natürlich um die Solidarität mit der Ukraine und ihren Bewohner*innen. Es ist uns aber auch wichtig, die Gefahren für unsere Demokratie aufzuzeigen. Ganz offenkundig ist eine solche Gefahr mit dem Krieg verbunden, der von einer Diktatur ausgeht. Doch schon gibt es hierzulande Trommelwirbel, der den großen Diktator preist.
Zur musikalischen Umrahmung spielt das Ensemble Quintessenz.